Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 03.08.1995 - 5 Ca 3424/94 |
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden - 5 Ca 3353/94
- ArbG Wiesbaden, 03.08.1995 - 5 Ca 3424/94
- LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
- BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 25.11.1996 - 16 Sa 1732/95
Tarifvertrag: Tarifgeltung - Bautarifverträge
Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Wiesbeden vom 03.08.1995 - 5 Ca 3424/94 - und - 5 Ca 3353/94 - werden auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Mit seinen vor dem Arbeitsgericht getrennt geführten Klagen verlangt der Kläger vom Beklagten zum einen Zahlung von Beiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer für den Zeitraum April bis November 1990 in Höhe von 137.051,-; DM (5 Ca 3424/94), zum anderen für den Zeitraum Dezember 1990 bis Mai 1993 Beitragszahlung für gewerbliche Arbeitnehmer und für den Zeitraum Mai 1992 bis Mai 1993 Beitragszahlung für Angestellte in der Gesamthöhe von 545.840,43 DM, ferner Erteilung der tarifvertraglich vorgeschriebenen Auskünfte für Angestellte für den Zeitraum Dezember 1990 bis April 1992, für den Fall der Nichterfüllung Zahlung einer Entschädigung (5 Ca 3353/94).
Der Kläger hat in dem erstinstanzlich selbständigen Rechtsstreit 5 Ca 3424/94 beantragt,.
unter Abänderung des am 03.08.1995 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden, Az.: 5 Ca 3424/94, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 137.051,-; DM zu zahlen;.
- BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97
Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen
I. Arbeitsgericht Wiesbaden - 5 Ca 3424/94 - Urteil vom 03. August 1995.In dem Rechtsstreit - 5 Ca 3424/94 - hat sie zuletzt beantragt, .